Was ist das Ziel des Hilfspakets von Kelag Energie & Wärme?
Das Ziel des Hilfspakets ist es, Menschen mit geringem Einkommen finanziell zu unterstützen. Diese Unterstützung beläuft sich auf 250 bis 280 Euro und richtet sich an Kunden, die entweder direkt von der Kelag Energie & Wärme oder über eine Hausverwaltung oder Heizkostenabrechnungsunternehmen ihre Wärmekosten bekommen.
Wann wird das Hilfspaket verfügbar?
Das Hilfspaket ist ab Februar 2023 verfügbar.
Wie wird die Höhe der Unterstützungsleistung festgelegt?
Die Höhe der Unterstützungsleistung wurde gemeinsam mit der Hilfsorganisation auf einen Betrag von 250 bis 280 Euro festgelegt
Wer kann das Hilfspaket in Anspruch nehmen?
Kunden der Kelag Energie & Wärme, die sich in einer Notlage befinden, können diese Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen. Der Antrag kann von direkten und indirekten Kunden der Kelag Energie & Wärme gestellt werden.
Haushaltstyp | Einkommen* |
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1 Personen Haushalt | 1.392,00 Euro |
1 Erwachsene/r + 1 Kind | 1.809,60 Euro |
2 Erwachsene | 2.088,00 Euro |
2 Erwachsene + 2 Kinder | 2.923,20 Euro |
*Das Einkommen wird als „Nettoäquivalenzeinkommen pro Monat“ definiert. Wobei dieses Haushaltseinkommen sowohl Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, als auch beispielsweise AMS-Leistungen oder Kinderbetreuungsgeld. Auch dazu zählen Beihilfen (z.B. Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.).
Was ist der Unterschied zwischen direkten und indirekten Kunden?
Es gibt zwei Typen von Kunden: direkter Kunde und indirekter Kunde
Direkte Kunden der Kelag Energie & Wärme | Indirekte Kunden der Kelag Energie & Wärme |
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Direkte Wärmekunden sind Kunden der Kelag Energie & Wärme GmbH, die direkt ihre Rechnungen von der Kelag Energie & Wärme oder von der kelmin erhalten. Beim direkten Kunden wird die Unterstützungsleistung auf das jeweilige Kundenkonto gutgeschrieben.
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Indirekte Kunden nutzen ein Gebäude, das von der Kelag Energie & Wärme GmbH mit Wärme versorgt wird. Diese Kunden haben keinen direkten Vertrag mit der Kelag Energie & Wärme, sie zahlen ihre Rechnung an den Eigentümer des Gebäudes oder dessen Verwalter. Die Unterstützungsleistung wird auf das namhaft gemachte Konto überwiesen.
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