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Hilfspaket

für Wärmekunden in einer Notlage

Hilfe, die ankommt

Die Kelag Energie & Wärme hat für ihre Wärmekunden, die in einer Notlage sind, ein soziales Unterstützungsprogramm eingerichtet. Die Abwicklung dieser Unterstützung erfolgt über verschiedene Hilfsorganisationen.

Ansuchen

für die freiwillige Unterstützungsleistung der KELAG Energie & Wärme GmbH 

Das Ansuchen der Kelag Energie & Wärme muss zusammen mit den geforderten Unterlagen, dem Meldezettel, dem Einkommensnachweis und der Heizkostenabrechnung direkt bei der jeweiligen Hilfsorganisation eingereicht werden.

Um ein Ansuchen zu stellen werden folgende Unterlagen benötigt: 

 

 
  • Ansuchen der jeweiligen Hilfsorganisation
  • Meldezettel
  • Einkommensnachweis
  • Heizkostenabrechnung der jeweiligen Periode

 

 

Unterstützende Hilfsorganisationen:

 Logo Caritas - wir helfen Logo von Arge Sozial in Villach

Was ist das Ziel des Hilfspakets von Kelag Energie & Wärme?

Das Ziel des Hilfspakets ist es, Menschen mit geringem Einkommen finanziell zu unterstützen. Diese Unterstützung beläuft sich auf 320 Euro und richtet sich an Kunden, die entweder direkt von der Kelag Energie & Wärme oder über eine Hausverwaltung oder Heizkostenabrechnungsunternehmen ihre Wärmekosten bekommen.

 

Wann wird das Hilfspaket verfügbar?

Das Hilfspaket ist bis 31. Dezember 2024 verfügbar.

 

Wie wird die Höhe der Unterstützungsleistung festgelegt?

Die Höhe der Unterstützungsleistung wurde gemeinsam mit der Hilfsorganisation auf einen Betrag von 320 Euro festgelegt

 

Wer kann das Hilfspaket in Anspruch nehmen?

Kunden der Kelag Energie & Wärme, die sich in einer Notlage befinden, können diese Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen. Der Antrag kann von direkten und indirekten Kunden der Kelag Energie & Wärme gestellt werden.

Haushaltstyp Einkommen*
1 Personen Haushalt 1.577 Euro
1 Erwachsene/r + 1 Kind 2.050 Euro
2 Erwachsene 2.366 Euro
2 Erwachsene + 2 Kinder 3.312 Euro

*Das Einkommen wird als „Nettoäquivalenzeinkommen pro Monat“ definiert. Wobei dieses Haushaltseinkommen sowohl Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, als auch beispielsweise AMS-Leistungen oder Kinderbetreuungsgeld. Auch dazu zählen Beihilfen (z.B. Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.).

 

Was ist der Unterschied zwischen direkten und indirekten Kunden?

Es gibt zwei Typen von Kunden: direkter Kunde und indirekter Kunde

Direkte Kunden der Kelag Energie & Wärme Indirekte Kunden der Kelag Energie & Wärme

Direkte Wärmekunden sind Kunden der Kelag Energie & Wärme GmbH, die direkt ihre Rechnungen von der Kelag Energie & Wärme oder von der kelmin erhalten. Beim direkten Kunden wird die Unterstützungsleistung auf das jeweilige Kundenkonto gutgeschrieben. 

  • Kunde bei Kelag Energie & Wärme 
  • Kundennummer und Vertragskontonummer müssen angegeben werden

Indirekte Kunden nutzen ein Gebäude, das von der Kelag Energie & Wärme GmbH mit Wärme versorgt wird. Diese Kunden haben keinen direkten Vertrag mit der Kelag Energie & Wärme, sie zahlen ihre Rechnung an den Eigentümer des Gebäudes oder dessen Verwalter. Die Unterstützungsleistung wird auf das namhaft gemachte Konto überwiesen.

  • Der Antragsteller benötigt eine Bestätigung der Hausverwaltung am Antragsformular, dass das jeweilige Objekt mit Wärme der Kelag Energie & Wärme versorgt wird 
  • Die Hausverwaltung oder das Heizkostenabrechnungsunternehmen muss bestätigen, dass die Wärmeversorgung des oben genannten Objekts durch die Kelag Energie & Wärme erfolgt.

 

Wie kann man das Hilfspaket in Anspruch nehmen?

Kunden der Kelag Energie & Wärme können sich an eine Hilfsorganisation wie zB Caritas oder ARGE Sozial wenden, um das Hilfspaket in Anspruch zu nehmen. Alle Ansuchen und Anträge sind gesammelt an die jeweilige Hilfsorganisation zu übermitteln.

 

Wo finde ich das Ansuchen?

Das Ansuchen der Kelag Energie & Wärme muss zusammen mit dem Antrag der jeweiligen Hilfsorganisation zB optional über den Caritas-Antrag, dem Meldezettel, dem Einkommensnachweis und der Heizkostenabrechnung direkt bei der jeweiligen Hilfsorganisation eingereicht werden

Um ein Ansuchen bei der jeweiligen Hilfsorganisation zu stellen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ansuchen der Hilfsorganisation
  • Meldezettel
  • Einkommensnachweis
  • Heizkostenabrechnung der jeweiligen Periode

Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Unterstützungsleistung?

Nein, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung und die Höhe der Unterstützungsleistung.

 

Wie lange bekommt man diese Unterstützungsleistung?

Wenn das Kontingent ausgeschöpft ist, kann es passieren, dass ein Antragsteller keine Unterstützungsleistung bekommt, obwohl dieser den oben genannten Kriterien entspricht.

 

Kann die Richtigkeit der Angaben überprüft werden?

Ja, die Angaben können im Anlassfall überprüft werden. Die Kelag Energie & Wärme behält sich rechtliche Schritte bei falschen Angaben vor und es kann zu einer Rückforderung kommen.

 

Ist die Unterstützungsleistung freiwillig oder verpflichtend?

Es handelt sich um eine freiwillige Unterstützungsleistung.

 

Wie wird mit meinen Daten umgegangen?

Datenschutz hat für die Kelag Energie & Wärme oberste Priorität. Die Daten werden entsprechend der Datenschutzrichtlinien der Kelag Energie & Wärme und der jeweiligen Hilfsorganisationen verarbeitet. 

 

Wofür darf ich die Unterstützungsleistung verwenden?

Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass die Unterstützungsleistung zweckgebunden für die Bezahlung der Wärmerechnung verwenden wird.

Ausfüllhilfe

Sie suchen die notwendigen Informationen wie Kundennummer oder Vertragskontonummer zum Ausfüllen des Ansuchens? Details finden Sie hier.

Rechnungsbeispiel der KEW mit Beispiel für Kundennummer und Vertragskontonummer

Kelag Energie & Wärme Rechnung

Sie finden Ihre Kundennummer und die Vertragskontonummer auf Seite 1 Ihrer Kelag Energie & Wärme Rechnung. Die genaue Position ist oben rechts über der Rechnungsnummer und dem Datum der Rechnung und besteht aus einer Zahlenfolge.
 

Kelmin Rechnung

Sie finden Ihren Kundennummer und das Vertragskonto auf der ersten Seite Ihrer Kelmin-Rechnung. 

 

Mehr Infos

in unserer Pressemitteilung

Ansuchen

für die freiwillige Unterstützungsleistung der KELAG Energie & Wärme GmbH 

*Mit dem Download und dem Versenden des Antrages nehmen Sie zur Kenntnis, dass auf die Auszahlung der Hilfsleistung kein Rechtsanspruch besteht